Förderung Luftreiniger
Förderprogramme für mobile Luftreiniger im Überblick
Auch die Politik sieht mobile Luftreiniger als Baustein, um den (reduzierten) Schulbetrieb weiter aufrecht zu erhalten. Auf Landesebene wurden inzwischen verschiedene Förderungsprogramme initiiert, um Schulen und andere öffentliche Einrichtungen bei der Anschaffung von Raumluftreinigern zu unterstützen. Hier finden Sie einen Überblick über die jeweiligen Förderungsmöglichkeiten und Richtlinien in den einzelnen Bundesländern (Stand 14. Juli 2021).
Unsere Raumluftreiniger erfüllen in der Regel die erforderlichen Förderrichtlinien und sind somit eine sinnvolle Investition in die Gesundheit Ihrer Patienten, Besucher, Mitarbeiter und auch für Sie selbst. Selbst nach COVID-19 und Verfügbarkeit eines Impfstoffes sind Luftreiniger sinnvoll, da sie neben den SARS-CoV-2 Viren auch Grippe- und Erkältungsviren sowie freie Allergene einfangen. So tragen Sie zu einer Reduzierung von krankheits- und allergiebedingten Abwesenheiten bei.
Die Bundesregierung hat mit der Überbrückungshilfe III, die finanzielle Unterstützung für Unternehmen nochmals erweitert und vereinfacht.
Die Aufstockung beinhaltet auch die Anerkennung weiterer förderfähiger Kostenpositionen wie die Umbaukosten für Hygienemaßnahmen. Dazu zählen auch die Kosten für Luftreiniger, die ab dem 01. September 2020 angeschafft wurden.
Antrags- und förderberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen.
Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:
- bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet,
- bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und
- bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.
Ergänzung vom 9. Juli 2021:
Schulen und Kitas können beim Bund Fördermittel für den Einbau von festen Luftfilteranlagen beantragen. Das Programm ist bis Ende des Jahres befristet. Mit dem ursprünglichen Luftfilterprogramm des Bundes in Höhe von rund 500 Millionen Euro, das im vergangenen Jahr aufgelegt wurde, wird bereits der Einbau von Anlagen in öffentlichen Gebäuden, Theatern, Museen und auch Schulaulen gefördert.
- Die Förderung ist begrenzt auf Räume und Einrichtungen für Kinder bis 12 Jahren. Anträge können direkt online beim Bafa gestellt werden, entweder durch die Träger der Einrichtungen oder durch Schulen, Kitas und Horte selbst.
- Es gibt maximal 500.000 Euro.
- Nicht gefördert werden mobile Luftfilter, Umbauten an Fenstern oder sogenannte Klappenlüftungen. Es besteht kein Anspruch, wenn die Einrichtung bereits Mittel aus Fördertöpfen des jeweiligen Bundeslandes oder der EU erhalten
Ergänzung vom 14. Juli 2021:
Den Ländern sollen vom Bund 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um den Einbau mobiler Filteranlagen zu fördern. Der Förderanteil des Bundes soll bis zu 50 Prozent betragen. Die Beantragung der Mittel und die Durchführung der Förderung erfolgt über die Länder. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden, weil ihnen in absehbarer Zeit kein Impfangebot gemacht werden könne. Das gilt auch für Schulen, die zugleich auch von älteren Kindern besucht werden. Mehr Informationen werden in Kürze veröffentlicht werden.
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten.
Rund 250 Millionen Euro sind eingeplant, um Kultureinrichtungen und -akteure bei der Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommen Betrieb zu unterstützen. Die Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sowie soziokulturellen Zentren. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie die Modernisierung von Belüftungssystemen.
Im Oktober 2020 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten in Kraft getreten. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung (200 Millionen im Jahr 2021).
Gefördert werden Investitionen – in die Um- oder Aufrüstung bestehender Raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen).
Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen sowie solche durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 % vom Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte Unternehmen, institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen Einrichtungen.
Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 6. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm über 190 Millionen Euro aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt werden.
- Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, soweit diese nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind, für Klassen- und Fachräume.
- Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Andere Technologien sind nicht förderfähig.
- Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
- Gefördert wird die Beschaffung der Geräte bzw. Anlagen im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis einschließlich 30. Juni 2022.
Die technischen Anforderungen sind hier einsehbar
Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung mit dem elektronisch zur Verfügung gestellten Antragsformular gestellt werden
Damit Schulen die Herausforderungen in der Corona-Pandemie besser meistern können, hat Baden-Württemberg ein Förderprogramm von insgesamt 40 Millionen Euroaufgesetzt. Mit dem Geld sollen Bildungseinrichtungen zusätzlich mit Laptops und Tablets sowie Luftfilteranlagen in Klassenzimmern ausgestattet werden.
Alle 4.500 Schulen sollen einen einmaligen Grundsockel plus einen weiteren Betrag je nach Schülerzahl erhalten. Schulträger und Schulen können frei entscheiden, für welche Maßnahmen sie das Budget einsetzen. [Link]
Eine Antragstellung bedarf es nicht zwingend. Dies kann hier unter Punkt 4.5 nachgelesen werden.
Stand 06.07.2021:
Die baden-württembergische Landesregierung will den Schulen im Rahmen eines Förderprogramms 60 Millionen Euro für Luftfilter zur Verfügung stellen. Damit übernehme das Land die Hälfte der Kosten für die Anschaffung mobiler Lüftungsanlagen und CO2-Ampeln. (Quellen: SWR und FAZ)
Stand 09.08.2021:
In einem zweiten Meldezeitraum vom 23. August bis zum 16. September 2021 sind erneut die Fördertatbestände a) und b) vor c) priorisiert, erst danach werden Meldungen für Fördertatbestand d) einbezogen.
Ab dem 20. September 2021 bis längstens 20. Dezember 2021 werden dann im klassischen „Windhundverfahren“ zusätzliche Meldungen bedient, so lange Landesmittel zur Verfügung stehen.
Informationen zu mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Sensoren
Der Berliner Senat hat am 3. November die Ausstattung der Berliner Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten beschlossen. Beschafft werden demnach circa 1200 mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen. Für die Anschaffung stehen insgesamt 4,5 Mio. Euro bereit.
Gefördert wird die Anschaffung solcher Geräte für Schulen deren Klassenzimmer aufgrund der baulichen Situation erschwert belüftet werden können.[Link] Inwieweit die Schulen selbst über geeignete Raumluftreiniger entscheiden können, oder ob dies von der Bildungsverwaltung vorgegeben werden, ist noch nicht abschließend geklärt.
Eine genaue Förderungsrichtlinie liegt noch nicht vor.
Um die Lufthygiene an hessischen Schulenzu unterstützen, hat die Landesregierung ein Sofortprogramm für Schulträger zur Umsetzung von Lufthygienemaßnahmen in Höhe von 10 Mio. Euro beschlossen.
Aus dem Programm sollen neben der Ertüchtigung von Fenstern, einfachen ventilatorgestützten Zu- und Abluftsysteme und CO2-Ampeln auch Luftreinigungsgeräte finanziert werden können. Luftreinigungsgeräte können dort eine sinnvolle Ergänzung darstellen, wo Räume nur unzureichend zu lüften sind.
Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen für ein zweites Lüftungsprogramm an Schulen und Kitas 90,4 Millionen Euro bereit. Das teilte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Montag in Düsseldorf mit. Damit sollen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus finanziert werden. [Link]
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz stellt ein Förderprogramm von bis zu 6 Millionen Eurofür die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Schulen auf.
Die Höhe der Zuwendung wird bis zu 100 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens 3.500 Euro pro Gerät.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Fenster nicht zu ertüchtigen sind und die jeweiligen Räume für den Unterricht gebraucht werden. [Link] Eine weitere Voraussetzung für die Förderfähigkeit der mobilen Luftfilter ist, dass diese einfach bedient und gewartet werden können und die Kosten pro Stück sich nicht auf mehr als 3.000-5.000 Euro belaufen. [Link]
Eine genaue Förderungsrichtlinie liegt noch nicht vor.
Saarland fördert die Anschaffung mobiler Lüftungsgeräte mit HEPA-Hochleistungsschwebstofffiltern H13 oder H14 für Klassenzimmer, die nicht ausreichend belüftet werden können mit 4 Millionen Euro.
Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 3.000 Euro je Gerät. Die Förderung und Auswahl der Geräte erfolgen über die jeweiligen kommunalen Schulträger. [Link]
Eine genaue Förderungsrichtlinie liegt noch nicht vor.
Das Bildungsministerium wird den Kauf von Luftreinigern in Schulen nicht finanziell unterstützen. Lediglich in begründeten Sonderfällen, wo eine ausreichende Lüftung der Innenräume nicht möglich ist, soll es vereinzelt Unterstützung für die Schulträger geben. [Link]
Der Hamburger Senat hat am 30. Oktober entschieden, dass alle Schulen zur Förderung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen einen Einmalbetrag von 400 Euro je Klassenzimmer erhalten. In diese Förderung sind auch mobile Luftfilteranlagen eingeschlossen. [Mehr lesen]
Eine genaue Förderungsrichtlinie liegt noch nicht vor.
„Startklar in die Zukunft“
- Die bisherige Förderung von mobilen Luftfilteranlagen für eingeschränkt belüftbare Unterrichtsräume wird fortgeführt und durch eine weitere Fördermöglichkeit von Anlagen zur Verbesserung des regelmäßigen Lüftens ergänzt.
- Diese Lösungen sind eine unkomplizierte Alternative und Flankierung des Bundesprogrammes zum Neueinbau von stationären Raumlufttechnischen-Anlagen (RLT) in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Das Bundesprogramm sieht eine Förderung von bis zu 80 Prozent bei Anschaffung und Einbau vor. Dieser Fördergrundsatz wird für die neue Landesrichtlinie übernommen, das Land wird also 80 Prozent der Kosten übernehmen, 20 Prozent übernehmen die Schulträger.
- In einem ersten Schritt wird die Landesregierung den Schulträgern weitere 20 Millionen Euro für diese Maßnahmen zur Verfügung stellen. Damit kann auf Grundlage der 80-prozentigenLandesförderung rein rechnerisch für jedes der rund 25.000 Klassenzimmer für die Schuljahrgänge 1 bis 6 eine Zu-/Abluftanlage angeschafft werden.
Eine genaue Förderungsrichtlinie liegt noch nicht vor.
Förderung über 2 Millionen Euro für mobile Luftreiniger oder CO2-Messgeräte
- Beteiligung mit bis zu 60% an der Finanzierung
- Die Schulträger müssen einen Antrag beim Landesförderinstitut stellen.
- Die Geräte können aber bereits angeschafft werden, auch wenn der Antrag noch nicht bewilligt ist.
Das Förderung werde dann später ausgezahlt.
Eine genaue Förderungsrichtlinie liegt noch nicht vor.
Der Finanzausschuss des Landtages muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Die Landeskoalition hat sich darauf verständigt, den Kommunen das Angebot zu machen, sich mit 3,5 Mio. Euro zur Hälfte an der Kofinanzierung von mobilen Luftfiltern zu beteiligen, sodass die Träger nur noch einen Anteil von 3,5 Mio. Euro selbst finanzieren müssen. [Link]
Genauere Informationen und Richtlinien sind noch nicht verfügbar.
Für die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Sachsen und Sachsen-Anhalt liegen noch keine Förderungsbeschlüsse vor.