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Förderung Luftreiniger

Förderprogramme für mobile Luftreiniger im Überblick

Auch die Politik sieht mobile Luftreiniger als Baustein, um den (reduzierten) Schulbetrieb weiter aufrecht zu erhalten. Auf Landesebene wurden inzwischen verschiedene Förderungsprogramme initiiert, um Schulen und andere öffentliche Einrichtungen bei der Anschaffung von Raumluftreinigern zu unterstützen. Hier finden Sie einen Überblick über die jeweiligen Förderungsmöglichkeiten und Richtlinien in den einzelnen Bundesländern (Stand 1. Februar 2022).

Unsere Raumluftreiniger erfüllen in der Regel die erforderlichen Förderrichtlinien und sind somit eine sinnvolle Investition in die Gesundheit Ihrer Patienten, Besucher, Mitarbeiter und auch für Sie selbst. Selbst nach COVID-19 und Verfügbarkeit eines Impfstoffes sind Luftreiniger sinnvoll, da sie neben den SARS-CoV-2 Viren auch Grippe- und Erkältungsviren sowie freie Allergene einfangen. So tragen Sie zu einer Reduzierung von krankheits- und allergiebedingten Abwesenheiten bei.

Die Bundesregierung hat die Förderung von Luftfiltern mit Blick auf das sehr dynamische Infektionsgeschehen erneut verlängert. Unternehmen können die Anschaffung von Luftfiltern im Rahmen der Überbrückungshilfe IV nach wie vor vom Bund als Corona-bedingte Hygienemaßnahmen fördern lassen. Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Umsatzrückgang und beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten.

Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis März 2022 und die Antragsstellung erfolgt direkt über die Plattform Überbrückungshilfe Unternehmen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Antrags- und förderberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe IVIII für den betreffenden Monat beantragen.

Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

  • bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet,
  • bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und
  • bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten.

Rund 250 Millionen Euro sind eingeplant, um Kultureinrichtungen und -akteure bei der Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommen Betrieb zu unterstützen. Die Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sowie soziokulturellen Zentren. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie die Modernisierung von Belüftungssystemen.

Im Oktober 2020 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten in Kraft getreten. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung (200 Millionen im Jahr 2021).

Gefördert werden Investitionen – in die Um- oder Aufrüstung bestehender Raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen).

Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen sowie solche durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 % vom Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte Unternehmen, institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen Einrichtungen.

Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 6. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm über 190 Millionen Euro aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt werden.

  • Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, soweit diese nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind, für Klassen- und Fachräume.
  • Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Andere Technologien sind nicht förderfähig.
  • Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
  • Gefördert wird die Beschaffung der Geräte bzw. Anlagen im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis einschließlich 30. Juni 2022.

Die technischen Anforderungen sind hier einsehbar

Damit Schulen die Herausforderungen in der Corona-Pandemie besser meistern können, hat Baden-Württemberg ein Förderprogramm von insgesamt 70 Millionen Euro aufgesetztMit dem Geld können Bildungseinrichtungen mit mobilen Luftfilteranlagen oder CO2-Messgeräten in Klassenzimmern ausgestattet werden. 

Stand 14.01.2022:
Die förderfähigen Kosten betragen je mobilem Raumluftfiltergerät maximal 5.000 Euro.

Die Förderrichtlinie von Januar 2022 liegt hier vor. Mittelbedarfe können bis zum 18. März 2022 angemeldet werden.

Technische Anforderungen an die Geräte sind hier einsehbar.

Der Berliner Senat hat am 3. November die Ausstattung der Berliner Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten beschlossen. Beschafft werden demnach circa 1200 mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen. Für die Anschaffung stehen insgesamt 4,5 Mio. Euro bereit.

Ergänzung 20.07.2021:

Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat angekündigt, weitere 3000 Luftfilter für Klassenräume zu bestellen. Dafür werden fünf Millionen Euro aus Landesmitteln investiert. [Link]

Gefördert wird die Anschaffung solcher Geräte für Schulen deren Klassenzimmer aufgrund der baulichen Situation erschwert belüftet werden können.[Link] Inwieweit die Schulen selbst über geeignete Raumluftreiniger entscheiden können, oder ob dies von der Bildungsverwaltung vorgegeben werden, ist noch nicht abschließend geklärt.

Eine genaue Förderungsrichtlinie liegt noch nicht vor.

Um die Lufthygiene an hessischen Schulen zu unterstützen, hat die Landesregierung ein Sofortprogramm für Schulträger zur Umsetzung von Lufthygienemaßnahmen in Höhe von 10 Mio. Euro beschlossen.

Aus dem Programm sollen neben der Ertüchtigung von Fenstern, einfachen ventilatorgestützten Zu- und Abluftsysteme und CO2-Ampeln auch Luftreinigungsgeräte finanziert werden können. Luftreinigungsgeräte können dort eine sinnvolle Ergänzung darstellen, wo Räume nur unzureichend zu lüften sind.

Hinweise zum Einsatz von Luftreinigungsgeräten in Schulen 

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen für ein zweites Lüftungsprogramm an Schulen und Kitas 90,4 Millionen Euro bereit. Das teilte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Montag in Düsseldorf mit. Damit sollen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus finanziert werden. [Link]

Hier geht es direkt zur Antragstellung im Portal Heimatförderung NRW.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz stellt ein Förderprogramm von bis zu 6 Millionen Euro für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Schulen auf.

Die Höhe der Zuwendung wird bis zu 100 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens 3.500 Euro pro Gerät.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Fenster nicht zu ertüchtigen sind und die jeweiligen Räume für den Unterricht gebraucht werden. [Link] Eine weitere Voraussetzung für die Förderfähigkeit der mobilen Luftfilter ist, dass diese einfach bedient und gewartet werden können und die Kosten pro Stück sich nicht auf mehr als 3.000-5.000 Euro belaufen. [Link]

Hier geht es zur aktuellen Förderungsrichtlinie, sowie hier zum Informationsportal des Landes inkl. Hinweisen zur Antragstellung.

Ergänzende Hinweise zum Hygieneplan-Corona für Schulen

Saarland fördert die Anschaffung mobiler Lüftungsgeräte mit HEPA-Hochleistungsschwebstofffiltern H13 oder H14 für Klassenzimmer, die nicht ausreichend belüftet werden können mit 4 Millionen Euro.

Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 3.000 Euro je Gerät. Die Förderung und Auswahl der Geräte erfolgen über die jeweiligen kommunalen Schulträger. [Link]

Eine genaue Förderungsrichtlinie liegt noch nicht vor.

Das Bildungsministerium wird den Kauf von Luftreinigern in Schulen nicht finanziell unterstützen

Handreichung zur Hygiene in der Schule mit Infektionsschutz

Der Hamburger Senat hatte im Sommer 2021 beschlossen, alle Schulen mit Luftfilteranlagen auszustatten. [Link]

Eine genaue Förderungsrichtlinie liegt noch nicht vor.

„Startklar in die Zukunft“

  • Die bisherige Förderung von mobilen Luftfilteranlagen für eingeschränkt belüftbare Unterrichtsräume wird fortgeführt und durch eine weitere Fördermöglichkeit von Anlagen zur Verbesserung des regelmäßigen Lüftens ergänzt.
  • Diese Lösungen sind eine unkomplizierte Alternative und Flankierung des Bundesprogrammes zum Neueinbau von stationären Raumlufttechnischen-Anlagen (RLT) in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Das Bundesprogramm sieht eine Förderung von bis zu 80 Prozent bei Anschaffung und Einbau vor. Dieser Fördergrundsatz wird für die neue Landesrichtlinie übernommen, das Land wird also 80 Prozent der Kosten übernehmen, 20 Prozent übernehmen die Schulträger.
  • In einem ersten Schritt wird die Landesregierung den Schulträgern weitere 20 Millionen Euro für diese Maßnahmen zur Verfügung stellen. Damit kann auf Grundlage der 80-prozentigenLandesförderung rein rechnerisch für jedes der rund 25.000 Klassenzimmer für die Schuljahrgänge 1 bis 6 eine Zu-/Abluftanlage angeschafft werden.

Hier geht es zur Förderrichtlinie.

Förderung über 2 Millionen Euro für mobile Luftreiniger oder CO2-Messgeräte

  • Beteiligung mit bis zu 60% an der Finanzierung
  • Die Schulträger müssen einen Antrag beim Landesförderinstitut stellen.
  • Die Geräte können aber bereits angeschafft werden, auch wenn der Antrag noch nicht bewilligt ist.
  • Die Förderung werde dann später ausgezahlt.

Hier geht es zur Förderdatenbank

Die Landeskoalition hat sich darauf verständigt, den Kommunen das Angebot zu machen, sich mit 3,5 Mio. Euro zur Hälfte an der Kofinanzierung von mobilen Luftfiltern zu beteiligen, sodass die Träger nur noch einen Anteil von 3,5 Mio. Euro selbst finanzieren müssen. [Link]

Hier geht es zur Förderrichtlinie.

Der Herbstplan der Landesregierung, der am 20.07.21 im Kabinett abgestimmt wird, sieht eine potenzielle Unterstützung der Anschaffung von mobilen Luftfiltern für Schulen und Kitas vor.

Es ist derzeit unklar, ob das Programm in 2022 fortgeführt wird. [Link]

Genauere Informationen und Richtlinien sind noch nicht verfügbar.

Für die Bundesländer Brandenburg, Bremen und Sachsen-Anhalt liegen noch keine Förderungsbeschlüsse vor.

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